
Analyse der 7. MaRisk-Novelle zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken
Die Europäische Zentralbank stellte in ihrer Mitteilung vom 02. November 2022 klar, dass alle Banken die regulatorischen Anforderungen zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken bis spätestens Ende 2024 vollständig erfüllen müssen. Mit der 7. Novelle hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ESG-Risiken in ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Banken übe...
Die Europäische Zentralbank stellte in ihrer Mitteilung vom 02. November 2022 klar, dass alle Banken die regulatorischen Anforderungen zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken bis spätestens Ende 2024 vollständig erfüllen müssen. Mit der 7. Novelle hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ESG-Risiken in ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Banken übe...