
Behandlungsabbruch am Lebensende
Ärzte haben die Pflicht, menschliches Leben zu retten und zu erhalten, aber nicht unter allen Umständen. Sofern es indiziert ist, müssen sie von kurativer Behandlung zu palliativmedizinischer Versorgung übergehen und damit einen Behandlungsabbruch durchführen. Die Autoren zeigen am Beispiel von Intensivmedizinern, dass die Erkenntnis, dass ein Patient stirbt, nicht nach naturwissenschaftlichen Par...
Ärzte haben die Pflicht, menschliches Leben zu retten und zu erhalten, aber nicht unter allen Umständen. Sofern es indiziert ist, müssen sie von kurativer Behandlung zu palliativmedizinischer Versorgung übergehen und damit einen Behandlungsabbruch durchführen. Die Autoren zeigen am Beispiel von Intensivmedizinern, dass die Erkenntnis, dass ein Patient stirbt, nicht nach naturwissenschaftlichen Par...