
Das Bearbeitungsrecht in der Musik und dessen Wahrnehmung durch die GEMA
An wen muss ich mich wenden, wenn ich urheberrechtlich geschützte Musikwerke benutzen möchte? Im Allgemeinen geht man von der Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaft GEMA aus. Ausnahmsweise sind in einigen Nutzungsbereichen jedoch die Urheber selbst zuständig. Genau in diesen Grenzbereich der Wahrnehmungskompetenzen fällt die Wahrnehmung des Bearbeitungsrechts. Die GEMA tut sich schwer bei der ...
An wen muss ich mich wenden, wenn ich urheberrechtlich geschützte Musikwerke benutzen möchte? Im Allgemeinen geht man von der Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaft GEMA aus. Ausnahmsweise sind in einigen Nutzungsbereichen jedoch die Urheber selbst zuständig. Genau in diesen Grenzbereich der Wahrnehmungskompetenzen fällt die Wahrnehmung des Bearbeitungsrechts. Die GEMA tut sich schwer bei der ...