
Das Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle
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Unternehmenszusammenschlüsse, die in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen, dürfen nach Art. 7 FKVO erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission vollzogen werden. Nach Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Vollzugsverbots entwickelt der Autor ein systematisch und teleologisch kohäre...
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Unternehmenszusammenschlüsse, die in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen, dürfen nach Art. 7 FKVO erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission vollzogen werden. Nach Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Vollzugsverbots entwickelt der Autor ein systematisch und teleologisch kohäre...
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