
Die Aktiengesellschaft als Rechtsform der Kooperation von Rechtsanwälten
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Rechtsanwälte können sich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zusammenschließen. Im Gegensatz zur Anwalts-GmbH ist die Anwalts-AG derzeit spezialgesetzlich (noch) nicht geregelt und keine oft verwendete Rechtsform eines Zusammenschlusses von Rechtsanwälten. Daher stellen sich Fragen nach ihrer praktischen Brauchbarkeit. Zum einen im Hinblick auf die starre Verfassung einer AG, zum anderen w...
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Rechtsanwälte können sich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zusammenschließen. Im Gegensatz zur Anwalts-GmbH ist die Anwalts-AG derzeit spezialgesetzlich (noch) nicht geregelt und keine oft verwendete Rechtsform eines Zusammenschlusses von Rechtsanwälten. Daher stellen sich Fragen nach ihrer praktischen Brauchbarkeit. Zum einen im Hinblick auf die starre Verfassung einer AG, zum anderen w...
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