
Die Aufsicht über die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten
Die Zuständigkeit für die Aufsicht über Online-Medienanbieter liegt bei den staatsfern organisierten Landesmedienanstalten. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Desinformation im Internet reichte die bloß freiwillige Selbstverpflichtung unter Leitung des Deutschen Presserats e.V. nicht mehr aus, weshalb der Zuständigkeitsbereich der Landesmedienanstalten im November 2020 erheblich ausgeweite...
Die Zuständigkeit für die Aufsicht über Online-Medienanbieter liegt bei den staatsfern organisierten Landesmedienanstalten. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Desinformation im Internet reichte die bloß freiwillige Selbstverpflichtung unter Leitung des Deutschen Presserats e.V. nicht mehr aus, weshalb der Zuständigkeitsbereich der Landesmedienanstalten im November 2020 erheblich ausgeweite...
