
Die Geschäftsführerhaftung in Insolvenznähe bei Verlegung des Centre of Main Interests
Der Centre of Main Interests (COMI) des Schuldners ist das zentrale Anknüpfungskriterium des Europäischen Insolvenzrechts. Mit seiner grenzüberschreitenden Verlegung wechselt die internationale Eröffnungszuständigkeit sowie die einschlägige Insolvenzrechtsordnung. Diese Wandelbarkeit schafft einerseits Flexibilität, birgt andererseits aber auch Potenzial für missbräuchliches Verhalten – gerade in ...
Der Centre of Main Interests (COMI) des Schuldners ist das zentrale Anknüpfungskriterium des Europäischen Insolvenzrechts. Mit seiner grenzüberschreitenden Verlegung wechselt die internationale Eröffnungszuständigkeit sowie die einschlägige Insolvenzrechtsordnung. Diese Wandelbarkeit schafft einerseits Flexibilität, birgt andererseits aber auch Potenzial für missbräuchliches Verhalten – gerade in ...