
Die Staatsferne der Presse
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Die Zivilgerichte haben der offentlichen Hand mehrfach untersagt, eigene (digitale und analoge) Publikationen zu verbreiten. Zur Begrundung fuhren sie das Gebot der Staatsferne der Presse an: Betatige der Staat sich auf dem Gebiet der Presse, gefahrde er die Interessen privater Verleger und die neutrale offentliche Meinungsbildung der Bevolkerung. Doch das Gebot der Staatsferne der Presse ist posi...
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Die Zivilgerichte haben der offentlichen Hand mehrfach untersagt, eigene (digitale und analoge) Publikationen zu verbreiten. Zur Begrundung fuhren sie das Gebot der Staatsferne der Presse an: Betatige der Staat sich auf dem Gebiet der Presse, gefahrde er die Interessen privater Verleger und die neutrale offentliche Meinungsbildung der Bevolkerung. Doch das Gebot der Staatsferne der Presse ist posi...
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