
Die Staatsferne der Presse
Die Zivilgerichte haben der öffentlichen Hand mehrfach untersagt, eigene (digitale und analoge) Publikationen zu verbreiten. Zur Begründung führen sie das Gebot der Staatsferne der Presse an: Betätige der Staat sich auf dem Gebiet der Presse, gefährde er die Interessen privater Verleger und die neutrale öffentliche Meinungsbildung der Bevölkerung. Doch das Gebot der Staatsferne der Presse ist posi...
Die Zivilgerichte haben der öffentlichen Hand mehrfach untersagt, eigene (digitale und analoge) Publikationen zu verbreiten. Zur Begründung führen sie das Gebot der Staatsferne der Presse an: Betätige der Staat sich auf dem Gebiet der Presse, gefährde er die Interessen privater Verleger und die neutrale öffentliche Meinungsbildung der Bevölkerung. Doch das Gebot der Staatsferne der Presse ist posi...
