
Dinglichkeit und Pflicht
Der Begriff der Pflicht ist aus dem Schuldrecht geläufig. Die Arbeit stellt die These auf, dass auch das dingliche Recht Pflichten erzeugt. Es handelt sich dabei aber niemals um Leistungspflichten, sondern immer um Schutzpflichten. Somit sind dingliche Pflichten von schuldrechtlichen zu unterscheiden. Um dies zu belegen, geht die Arbeit den Begriffen des dinglichen Rechts, des dinglichen Anspruchs...
Der Begriff der Pflicht ist aus dem Schuldrecht geläufig. Die Arbeit stellt die These auf, dass auch das dingliche Recht Pflichten erzeugt. Es handelt sich dabei aber niemals um Leistungspflichten, sondern immer um Schutzpflichten. Somit sind dingliche Pflichten von schuldrechtlichen zu unterscheiden. Um dies zu belegen, geht die Arbeit den Begriffen des dinglichen Rechts, des dinglichen Anspruchs...