
Durchsetzung des Beschäftigtendatenschutzrechts
Datenschutz bleibt ein leeres Versprechen, wenn seine Regeln nicht auch effektiv durchgesetzt werden – das gilt auch und gerade im Beschäftigungsverhältnis mit seinen besonderen Gefährdungslagen für Beschäftigte. Die Voraussetzungen der Durchsetzungsmechanismen der DS-GVO – Schadensersatz nach Art. 82 und Geldbußen nach Art. 83 DS-GVO – sind weitgehend ungeklärt. Für datenverarbeitende Arbeitgeber...
Datenschutz bleibt ein leeres Versprechen, wenn seine Regeln nicht auch effektiv durchgesetzt werden – das gilt auch und gerade im Beschäftigungsverhältnis mit seinen besonderen Gefährdungslagen für Beschäftigte. Die Voraussetzungen der Durchsetzungsmechanismen der DS-GVO – Schadensersatz nach Art. 82 und Geldbußen nach Art. 83 DS-GVO – sind weitgehend ungeklärt. Für datenverarbeitende Arbeitgeber...