
HGB-Bilanzrecht
Das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches umfaßt in den §§ 238-342a HGB das Bilanzrecht, d.h. die Vorschriften über Handelsbücher. Im einzelnen finden sich dort die Bestimmungen zu Buchführung, Inventar, Bilanz, Jahresabschluß u.a. als Vorschriften für alle Kaufleute sowie die Bestimmungen zu Lagebericht, Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Prüfung, Offenlegung u.a. als Vorschriften für Kapitalges...
Das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches umfaßt in den §§ 238-342a HGB das Bilanzrecht, d.h. die Vorschriften über Handelsbücher. Im einzelnen finden sich dort die Bestimmungen zu Buchführung, Inventar, Bilanz, Jahresabschluß u.a. als Vorschriften für alle Kaufleute sowie die Bestimmungen zu Lagebericht, Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Prüfung, Offenlegung u.a. als Vorschriften für Kapitalges...