
Intramurale Medizin – Gesundheitsfürsorge zwischen Heilauftrag und Strafvollzug
Krankheit ist kein Schutz gegen Straffälligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter körperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schützt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefängnismauern mit. Auch der Strafvollzug schützt ni...
Krankheit ist kein Schutz gegen Straffälligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter körperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schützt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefängnismauern mit. Auch der Strafvollzug schützt ni...