
Kartellschadensersatz und die Spiegelung des weiten Unternehmensbegriffs in der normativen Grundlage
Angesichts der für Kartellgeschädigte sowie gesamtwirtschaftlich kaum bezifferbaren negativen Auswirkungen von Kartellen, ist die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, von großer Bedeutung. Ausgehend von der Anspruchsgrundlage für Kartellschadensersatz im deutschen Recht (§ 33a GWB), welche mittelbar auf das Unternehmen i.S.d. Art. 101 AEUV verweist, soll die Frage beantwortet werden, wi...
Angesichts der für Kartellgeschädigte sowie gesamtwirtschaftlich kaum bezifferbaren negativen Auswirkungen von Kartellen, ist die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, von großer Bedeutung. Ausgehend von der Anspruchsgrundlage für Kartellschadensersatz im deutschen Recht (§ 33a GWB), welche mittelbar auf das Unternehmen i.S.d. Art. 101 AEUV verweist, soll die Frage beantwortet werden, wi...
