
Klage an das Bundesgericht bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen (Art. 120 BGG)
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Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen führen selten zu einer Beschreitung des Rechtswegs, obwohl den föderalen Einheiten mit dem Klageverfahren nach Art. 120 Abs. 1 lit. a und b BGG der direkte Gang an das Bundesgericht offensteht. Es wäre jedoch falsch, aus der Seltenheit solcher Klageverfahren auf eine geringe Bedeutung dieses Rechtsschutzinstrume...
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Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen führen selten zu einer Beschreitung des Rechtswegs, obwohl den föderalen Einheiten mit dem Klageverfahren nach Art. 120 Abs. 1 lit. a und b BGG der direkte Gang an das Bundesgericht offensteht. Es wäre jedoch falsch, aus der Seltenheit solcher Klageverfahren auf eine geringe Bedeutung dieses Rechtsschutzinstrume...
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