
Menschenrechts- und Demokratieklauseln in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zu den AKP-Staaten
Die EU gründet auf dem Willen, Frieden zu fördern und eine Welt zu schaffen, die auf der Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht. Seit dem Vertrag von Lissabon stellt Art. 21 EUV die explizite primärrechtliche Grundlage für die Verfolgung nichtökonomischer Ziele in der Außenpolitik dar. In sämtlichen Abkommen mit Drittstaaten versucht die EU Menschenrechtsklauseln auf...
Die EU gründet auf dem Willen, Frieden zu fördern und eine Welt zu schaffen, die auf der Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht. Seit dem Vertrag von Lissabon stellt Art. 21 EUV die explizite primärrechtliche Grundlage für die Verfolgung nichtökonomischer Ziele in der Außenpolitik dar. In sämtlichen Abkommen mit Drittstaaten versucht die EU Menschenrechtsklauseln auf...
