
Multistakeholder-Initiativen im Kontext deliktischer Haftung wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Das LkSG verpflichtet bestimmte Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 zur Wahrung angemessener Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Daneben bestehen bereits seit geraumer Zeit zahlreiche freiwillige Initiativen zur Umsetzung entsprechender Sorgfaltspflichten. Ihren Ursprung haben beide Konzepte in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Offen ist daher, welche...
Das LkSG verpflichtet bestimmte Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 zur Wahrung angemessener Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Daneben bestehen bereits seit geraumer Zeit zahlreiche freiwillige Initiativen zur Umsetzung entsprechender Sorgfaltspflichten. Ihren Ursprung haben beide Konzepte in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Offen ist daher, welche...