
Stiftungskontrolle und Stiftungsautonomie
Die Abhandlung offenbart eine Rechtsschutzlücke im deutschen Stiftungsrecht: Soweit der Stiftungsvorstand ordnungswidrig agiert und die staatliche Aufsicht hiergegen nicht einschreitet, kann de lege lata niemand für die Einhaltung des Stifterwillens sorgen. Anders ist die Rechtslage in der Schweiz: Dort ermöglicht seit jeher die Stiftungsaufsichtsbeschwerde, notfalls auch gerichtlich, die staatlic...
Die Abhandlung offenbart eine Rechtsschutzlücke im deutschen Stiftungsrecht: Soweit der Stiftungsvorstand ordnungswidrig agiert und die staatliche Aufsicht hiergegen nicht einschreitet, kann de lege lata niemand für die Einhaltung des Stifterwillens sorgen. Anders ist die Rechtslage in der Schweiz: Dort ermöglicht seit jeher die Stiftungsaufsichtsbeschwerde, notfalls auch gerichtlich, die staatlic...
