
Strafrechtliche Produktverantwortung bei Arzneimittelschäden
Die Vermeidung arzneimittelbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen stellt eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Arzneimittelverkehr beteiligten Personen und Institutionen dar. Kommt es durch bedenkliche Arzneimittel, infolge von Therapie- bzw. Indikationsfehlern, aufgrund fehlerhafter Arzneimittelanwendung oder im Rahmen der klinischen Arzneimittelprüfung zu Gesundheitsschäden, stellt sich daher die ...
Die Vermeidung arzneimittelbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen stellt eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Arzneimittelverkehr beteiligten Personen und Institutionen dar. Kommt es durch bedenkliche Arzneimittel, infolge von Therapie- bzw. Indikationsfehlern, aufgrund fehlerhafter Arzneimittelanwendung oder im Rahmen der klinischen Arzneimittelprüfung zu Gesundheitsschäden, stellt sich daher die ...