
Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren
Mit Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz lassen sich z.B. günstige Vertragsverhältnisse insolventer Unternehmen übertragen oder deren Gesellschaftsstruktur für Investoren anpassen. Im Insolvenzplanverfahren ist dazu weder die Zustimmung der Vertragspartner noch die der Anteilsinhaber erforderlich. Neben der Untersuchung von Grundlagen, Vor- und Nachteilen, insolvenzbedingten Besonderheiten und Haf...
Mit Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz lassen sich z.B. günstige Vertragsverhältnisse insolventer Unternehmen übertragen oder deren Gesellschaftsstruktur für Investoren anpassen. Im Insolvenzplanverfahren ist dazu weder die Zustimmung der Vertragspartner noch die der Anteilsinhaber erforderlich. Neben der Untersuchung von Grundlagen, Vor- und Nachteilen, insolvenzbedingten Besonderheiten und Haf...