
Universität und Landtag (1500–1700)
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Zwischen 1550 und 1567 stiegen die Universitäten Leipzig, Wittenberg und Jena zu Landständen des albertinischen bzw. ernestinischen Territoriums auf und erhielten damit das Recht, gemeinsam mit der landsässigen Ritterschaft, den Städten, den Grafen und Herren sowie den verbliebenen Prälaten die Landtage zu besuchen. Dadurch sahen sich die Hohen Schulen in die Lage versetzt, die ständisch-landesher...
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Zwischen 1550 und 1567 stiegen die Universitäten Leipzig, Wittenberg und Jena zu Landständen des albertinischen bzw. ernestinischen Territoriums auf und erhielten damit das Recht, gemeinsam mit der landsässigen Ritterschaft, den Städten, den Grafen und Herren sowie den verbliebenen Prälaten die Landtage zu besuchen. Dadurch sahen sich die Hohen Schulen in die Lage versetzt, die ständisch-landesher...
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