
Wenn der MDK kommt
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Das Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zur Errichtung eines internen Qualitätsmanagementsystems. Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Grundlage der Qualitätsprüfungen nach dem SGB XI bildet ein Kriterienkatalog, dessen aktualisierte Version seit 2006 im Einsatz ist. Die Auseinandersetzu...
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Das Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zur Errichtung eines internen Qualitätsmanagementsystems. Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Grundlage der Qualitätsprüfungen nach dem SGB XI bildet ein Kriterienkatalog, dessen aktualisierte Version seit 2006 im Einsatz ist. Die Auseinandersetzu...
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