
Zur kompetenziellen Qualifikation baurechtlicher Regelungen
Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Baurecht gilt seit dem Baurechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts als zwischen Bund und Ländern zweigeteilt. Die trennscharfe Abgrenzung der Kompetenzbereiche zueinander stellt allerdings auch 70 Jahre nach dem Baurechtsgutachten Wissenschaft und Praxis vor nicht unerhebliche Probleme. Hieran knüpft die Arbeit an und versucht – beispielhaft anha...
Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Baurecht gilt seit dem Baurechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts als zwischen Bund und Ländern zweigeteilt. Die trennscharfe Abgrenzung der Kompetenzbereiche zueinander stellt allerdings auch 70 Jahre nach dem Baurechtsgutachten Wissenschaft und Praxis vor nicht unerhebliche Probleme. Hieran knüpft die Arbeit an und versucht – beispielhaft anha...