
Aktionelle Gefahrenvorfeldmaßnahmen
Seit 2017 ist der Polizei – angestoßen durch den bayerischen Gesetzgeber – die Vornahme von Maßnahmen wie Aufenthaltsverboten und Meldeauflagen in zahlreichen Bundesländern bereits im Gefahrenvorfeld erlaubt. Dies stellt ein Paradigmenwechsel dar, dessen verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen bislang jedoch ungeklärt sind und daher einer grundlegenden Untersuchung unterzogen werden. Dazu wird die...
Seit 2017 ist der Polizei – angestoßen durch den bayerischen Gesetzgeber – die Vornahme von Maßnahmen wie Aufenthaltsverboten und Meldeauflagen in zahlreichen Bundesländern bereits im Gefahrenvorfeld erlaubt. Dies stellt ein Paradigmenwechsel dar, dessen verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen bislang jedoch ungeklärt sind und daher einer grundlegenden Untersuchung unterzogen werden. Dazu wird die...