
Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen aufgrund überwiegender Bedeutung
Ein Tarifvertrag kann für allgemeinverbindlich – also für bindend für alle Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich – erklärt werden, wenn er überwiegende Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in seinem Geltungsbereich erlangt hat. Dabei stellt sich die Frage, wann genau dies der Fall ist, wie dies bestimmt wird und wie das zuständige Bundesministerium für Arbeit dies feststelle...
Ein Tarifvertrag kann für allgemeinverbindlich – also für bindend für alle Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich – erklärt werden, wenn er überwiegende Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in seinem Geltungsbereich erlangt hat. Dabei stellt sich die Frage, wann genau dies der Fall ist, wie dies bestimmt wird und wie das zuständige Bundesministerium für Arbeit dies feststelle...
