Die Reformierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist seit dem Wintersemester 2024/2025 um die Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe sowie eines Flexibilitätssemesters fortgesetzt worden.
Die Reformierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist seit dem Wintersemester 2024/2025 um die Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe sowie eines Flexibilitätssemesters fortgesetzt worden.