
Die Ausformung einer Prozessordnung sui generis durch das ICTY unter Berücksichtigung des Fair-Trial-Prinzips
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss im Februar 1993 die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien. Art. 15 des Statuts übertrug den Richtern die Ausformung der Prozeßordnung. Art. 20 Abs. 1 verpflichtet die Richter zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Vor diesem Hintergrund ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit eine Untersuchung der Umse...
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss im Februar 1993 die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien. Art. 15 des Statuts übertrug den Richtern die Ausformung der Prozeßordnung. Art. 20 Abs. 1 verpflichtet die Richter zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Vor diesem Hintergrund ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit eine Untersuchung der Umse...