
Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei
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Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlan...
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Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlan...
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