
Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung
Für sachgerechte Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rehabilitations- und Rentenverfahren ist die sozialmedizinische Begutachtung von wesentlicher Bedeutung.
Hauptmerkmal der gutachterlichen Tätigkeit ist, die hierfür zugrunde liegenden Sachverhalte zu erheben und - unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles - sozialmedizinisch zu werten und einzuordnen.
Eine ...
Für sachgerechte Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rehabilitations- und Rentenverfahren ist die sozialmedizinische Begutachtung von wesentlicher Bedeutung.
Hauptmerkmal der gutachterlichen Tätigkeit ist, die hierfür zugrunde liegenden Sachverhalte zu erheben und - unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles - sozialmedizinisch zu werten und einzuordnen.
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