Die Untersuchung befasst sich mit der strafprozessualen Einordnung und den verfassungsrechtlichen Grenzen des staatlichen Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (insbesondere des Maschinellen Lernens) zur Identifizierung von noch unbekannten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (kurz „smarte Verdachtsgewinnung“).