Die Auszahlung überschüssiger Barmittel an Kommanditisten von (Publikums-)Kommanditgesellschaften durch gewinnunabhängige „Liquiditätsausschüttungen“ sowie deren spätere Rückforderung durch die Gesellschaft oder den Insolvenzverwalter hat die Rechtsprechung insbesondere in jüngerer Zeit intensiv beschäftigt.