Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Kulturgüter im Privateigentum als nationales Kulturgut einstufen und ihre Verbringung ins Ausland verbieten dürfen, wenn die Eigentümer solcher Kulturgüter ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben.