Aufgrund des körperschaftsteuerlichen Trennungsprinzips ist es für eine gleichheitsgerechte Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter entscheidend, Einlagen, welche nicht in das Nennkapital geleistet wurden, sowie deren Rückgewähr zu identifizieren und von steuerpflichtigen Vorgängen zu trennen.