Spätestens mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) des Jahres 2011 wurde der schrittweise Austausch der bekannten analogen Messgeräte zur Erfassung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wasser und Wärme durch elektronische Zähler, sogenannte Smart Meter, eingeleitet.