Die prüfungsrelevanten Themen der in der Prüfungsordnung als verwaltungsrechtliche Prüfungsgebiete ausgewiesenen Materien des Polizeirechts, Kommunalrechts, Baurechts, Straßenrechts, Immissionsschutzrechts, Gewerbe- und Gaststättenrechts, Versammlungsrechts und Verwaltungsprozessrechts werden zunächst jeweils in einem geschlossenen Teil anhand der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dargestellt.