Die Unfallversicherung gemäss UVG bildet einen wichtigen Pfeiler des schweizerischen Sozialversicherungsrechts, indem sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die Risiken von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten mit einer breiten Leistungspalette schützt.
Der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen kommt eine tragende Bedeutung in der Ausgestaltung der ambulanten medizinischen Versorgung der (sozialversicherten) Bevölkerung zu.
Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und BerufskrankheitenNahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert.