Das Haushalts- und Kassenrecht ist auf Grund seiner tiefen Verankerung in der kommunalen Praxis für die Beschäftigten in den Verwaltungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Arbeit untersucht in rechtsvergleichender Weise die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland und drei weiteren europäischen Ländern.
Das Werk bietet den Teilnehmenden an Aus- und Fortbildungslehrgängen der Studieninstitute sowie den Studierenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung wertvolle Hilfe; die Darstellungen orientieren sich an den einschlägigen Stoffverteilungsplänen.
Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangeli-schen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren.
Der Autor nimmt eine dogmatische Betrachtung des im Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland vorgesehenen Rechtsinstituts der Dienstvereinbarung vor.
In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesund-heitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt.
Zentrale Prozesse der Einteilung und Aufteilung, die die Gesellschaft strukturieren und zu weitgehend legitimierten Ausgrenzungsverhältnissen führen, sind sowohl struktureller als auch individueller Art.
Wer in der Existenzsicherungsberatung rund um das SGB II/SGB XII arbeitet, braucht zur Verteidigung der sozialen Rechte der Klienten fundiertes Wissen um die rechtlichen Grundlagen.
Die Fachtage "Familienorientierung im Strafvollzug" an der Hochschule Merseburg 2017 und 2018 hatten zum Ziel, AkteurInnen aus den Bereichen der Justiz, der Freien Straffälligenhilfe, aber auch andere professionell Handelnde, in einen moderierten Prozess des Austauschs über eine stärkere Orientierung des Vollzuges an den Bedarfen von Familien zu bringen.
Im Zentrum der Arbeit steht die zulässige Reichweite durch die Religionsgemeinschaften vorgegebener und zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemachter Loyalitätsobliegenheiten der in kirchlichen Einrichtungen tätigen Arbeitnehmer - unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesund-heitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt.
Die Arbeit untersucht in rechtsvergleichender Weise die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland und drei weiteren europäischen Ländern.
Der Autor nimmt eine dogmatische Betrachtung des im Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland vorgesehenen Rechtsinstituts der Dienstvereinbarung vor.
Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangeli-schen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren.
Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in § 15 Absatz 3 die Prüfvorschrift, die zur Reduzierung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen führen soll.
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hat die Bundesregierung nach PSG I (Leistungsausweitung und Pflegevorsorgefonds) und PSG II (Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs) den dritten Teil der Pflegereform vollendet.
Die Integration geflüchteter Menschen stellt hohe Anforderungen an Verwaltung, freie Träger und Zivilgesellschaft, bietet aber auch Chancen für die Kommunen.
Der Preis des Geldes in der StraffälligenhilfeAus dem Inhalt:- Geld, Gier und Betrug: Gedanken eines Psychoanalytikers- Ohne Schuldenregulierung keine Resozialisierung- Petition Rentenbeiträge für Strafgefangene- Privatisierung und Wettbewerb in der Straffälligenhilfe- Wege aus dem Schuldenturm - Umschuldung für ehemals Straffällige am Beispiel der Stiftung Resozialisierungsfonds für Straffällige in Hessen- Umgang und Motivation mit überschuldeten Inhaftierten in der täglichen vollzuglichen Arbeit- Geld, Frauen und Kriminalität- Geldverwaltung und Ersatzfreiheitsstrafe- Privatisiertes Einsperren und Gefangenenarbeit