Bisher nicht abschließend geklärt ist die praxisrelevante Frage, ob auch schon vor rechtskräftiger Entscheidung der Gerichte ein Mehrfachverfolgungsverbot wegen derselben Sache zum Schutz des Beschuldigten besteht und wie sich ein solches Parallelverfolgungsverbot im deutschen Recht herleiten lässt.