Die Autorin bildet in ihrer Arbeit einen strafrechtskritischen Maßstab anhand des Verfassungsrechts und unter Zuhilfenahme feministischer Theorie, den sie sodann exemplarisch auf die beiden Strafnormen des Exhibitionismus (§ 183 StGB) und der Genitalverstümmelung (§ 226a StGB) anwendet.