In der heutigen Medienrealität muss die Judikative aus verschiedenen Gründen eine aktivere Rolle in der Kommunikation über die Rechtsprechung und ihre eigene institutionelle Bedeutung als Dritte Staatsgewalt übernehmen.
m Vordergrund des Jahrbuchs 2018/2019 der Schweizerischen Vereinigung für Verwaltungsorganisationsrecht (SVVOR) steht das Thema "Kontrolle, Compliance und Risikomanagement in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Unternehmen", das Gegenstand der am 25.
Die objektive und empirisch basierte Fallgewichtung stellt für die Geschäftslastbewirtschaftung an Gerichten und für ein gutes Justizmanagement eine wesentliche Grundlage dar.
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen einerseits ein Verwaltungsverfahren durchzuführen und andererseits Rechtsschutz gegen behördliche Akte und insofern Zugang zur Verwaltungsrechtspflege zu gewähren ist, stellt Behörden wie Private immer wieder vor Probleme.
Das Jahrbuch enthält folgende Themen:Wissenschaftliche Beiträge / Contributions scientifiquesANNE-CHRISTINE FAVRE : La participation populaire aux grands projets d'infrastructure lancés par les pouvoirs publicsFRANÇOIS PAYCHÈRE/STANISLAS ZUIN : Améliorer la surveillance de grands projets menés par des entités publiques : élements de réponse tirés de la pratique de la Cour des comptes du canton de GenèveETIENNE POLTIER : La commande publique portant sur des objets complexes : les solutions du droit actuel et du P-LMP, ainsi qu'un regard sur le droit de l'Union européennePETER REIMANN: Finanzrechtliche und finanzpolitische Aspekte bei der Realisierung von Grossprojekten der öffentlichen HandKARINE SIEGWART: Alternative Wege der Streitbeilegung bei Infrastrukturgrossprojekten der öffentlichen HandDANIEL KETTIGER: Die Haftung des Staates für seine GeodatenLUKAS SCHAUB: Die Vereinbarkeit von Art.
Eine Neuauflage wurde wegen Gesetzesänderungen und zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung notwendig und hat zu einer vollständigen Überarbeitung der bisherigen Kommentierung geführt.
Eine Neuauflage wurde wegen Gesetzesänderungen und zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung notwendig und hat zu einer vollständigen Überarbeitung der bisherigen Kommentierung geführt.
Die Neuauflage des seit 1973 erscheinenden Kommentars bietet in bewährter Weise eine ausführliche und fundierte Erläuterung des Gesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete unter Berücksichtigung der gerade in den letzten Jahren stetig gestiegenen Zahl einschlägiger Gerichtsentscheidungen.
Ausgehend vom Tätigkeits- und Aufgabenbereich Bayerischer Eigenbetriebe wird die Einbindung kommunaler Unternehmen in die Landes- und Bundesgesetze, wie Gemeindeordnung, kommunale Haushaltsverordnung, Kommunalabgabengesetz und Haushaltsgrundsätzegesetz, Handelsgesetze, Energie-, Preis-, Wettbewerbs- und Verfassungsrecht dargestellt.
In der Neuauflage werden die Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsrechtsschutzes systematisch dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele und Abbildungen veranschaulicht.
In der Neuauflage werden die Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsrechtsschutzes systematisch dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele und Abbildungen veranschaulicht.
Die Zeiten, in denen klassische Personalaufgaben administrativ und wenig systematisch durch weitgehend autarke unterschiedliche Bereiche der Personalverwaltung wahrgenommen wurden, sind lange vorbei.
Die Zeiten, in denen klassische Personalaufgaben administrativ und wenig systematisch durch weitgehend autarke unterschiedliche Bereiche der Personalverwaltung wahrgenommen wurden, sind lange vorbei.
Das Lehrbuch wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften in Nordrhein-Westfalen, ist aber auch geeignet für Rechtsreferendare oder Studierende an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.
Das Handbuch stellt das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich aller Nebengebiete (Besoldungs-, Versorgungs-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht) dar.
Das Handbuch stellt das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich aller Nebengebiete (Besoldungs-, Versorgungs-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht) dar.
"Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes 2015 wurde die gesetzliche Grundkonzeption von 1992 bestätigt und die Trennung von Notfallrettung und Krankentransport belassen.
Nie mehr Missverständnisse zwischen Juristen und ArchitektenDie Mischung aus baurechtlichen und bautechnischen Begriffen in den Rechtsvorschriften führt in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten bei den Rechtsanwendern.
Nie mehr Missverständnisse zwischen Juristen und ArchitektenDie Mischung aus baurechtlichen und bautechnischen Begriffen in den Rechtsvorschriften führt in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten bei den Rechtsanwendern.
Aufgaben und Lösungen aus Zweiten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Rechtaktualisiert und publiziert in den Bayerischen Verwaltungsblättern2013/2014Das E-Book enthält drei Prüfungsaufgaben mit Lösungen zum Öffentlichen Recht in Bayern zur Vorbereitung auf das Zweite Examen.
Aufgaben und Lösungen aus Ersten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Rechtaktualisiert und publiziert in den Bayerischen Verwaltungsblättern (BayVBl.
Aufgaben und Lösungen aus Ersten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Rechtaktualisiert und publiziert in den Bayerischen Verwaltungsblättern2013Das E-Book enthält vier Prüfungsaufgaben mit Lösungen zum Öffentlichen Recht in Bayern zur Vorbereitung auf das Erste Examen.
Aufgaben und Lösungen aus Zweiten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Rechtaktualisiert und publiziert in den Bayerischen Verwaltungsblättern (BayVBl.
Die Reihe "e;Munchener Reden zur Europaischen Integration"e; widmet sich einzelnen Vortragen und Tagungen, die sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Europaischen Integration in den Mitgliedstaaten, den Strukturen des Unionsrechts und der Europaisierung des nationalen offentlichen Rechts befassen.
Veränderungen im kommunalen Bereich - wie die Finanznot der Gemeinden oder der demografische Wandel - sind heute Ursache dafür, dass Zusagen aus Eingemeindungsverträgen, die im Rahmen der Gemeindegebietsreform in den 1970er Jahren zahlreich geschlossen wurden, noch zu Streit zwischen den längst zusammengewachsenen Gemeinden führen.